Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
besonderen Wert legen wir darauf, dass immer genügend Zeit für ein persönliches Gespräch zu Verfügung steht, damit Sie sich jederzeit gut beraten fühlen.
In unserer Praxis können wir Ihnen folgendes Praxisspektrum anbieten:
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsvorsorgerichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend
aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
Vom Beginn den 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme eines Zellabstrichs von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal (sog. Pap-Abstrich oder Krebsabstrich), sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Abtastung der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.
Vom Beginn des 50. Lebensjahres an gehört noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl dazu. Ab dem 56. Lebensjahr erfolgt die Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhl nur noch alle 2 Jahre; alternativ kann alle 10 Jahre eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie) erfolgen.
Ein Frühstadium des Eierstockkrebses oder Gebärmutterhöhlenkrebses ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.
Der Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Frau. Vorsorgemammographien sind, sofern kein erhöhtes individuelles Risiko vorliegt, erst ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen. Durch eine Mammosonographie besteht eine erhöhte Chance, verdächtige Veränderungen bereits zu entdecken, bevor sie tastbar sind.
Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge. Bitte entscheiden Sie, ob und ggf. welche ausschließlich privat zu erstattenden, sinnvollen Zusatz-Screening-Untersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Bei der Tastuntersuchung lässt sich lediglich die Größe und äußere Beschaffenheit der Organe beurteilen. Der Ultraschall liefert weitere Informationen, z.B. über die Dicke der Gebärmutterschleimhaut oder die Innenstruktur einer Eierstockzyste. Bei der Vaginalsonographie wird eine ca. fingerdicke Sonde durch die Scheide eingeführt. Dadurch kann der Ultraschallkopf bis in die unmittelbare Nähe der Genitalorgane gelangen, was eine sehr exakte Diagnostik ermöglicht. Dieses Verfahren ist für Sie nicht unangenehmer als eine normale gynäkologische Untersuchung.
Der Ultraschall kann die Mammographie nicht komplett ersetzen, ist allerdings oft eine sinnvolle ergänzende Untersuchung. Er ist speziell geeignet für die Frau unter 50 mit dichtem Drüsengewebe, bei der noch keine Mammographie empfohlen wird. Hier lassen sich bisweilen verdächtige Veränderungen besser und früher erkennen als bei der Mammographie.
Eine relativ häufige Schwangerschaftskomplikation ist die Gestose (Schwangerschaftsvergiftung). Sie tritt nach der 24. SSW auf und kann zunächst symptomlos verlaufen. Es handelt sich um eine schwangerschaftsbedingte Gefäßerkrankung, die gelegentlich zu schweren Komplikationen wie Krampfanfällen, Plazentainsuffizienz, Minderversorgung des Kindes bis hin zum intrauterinen Fruchttod führen kann. Die Doppleruntersuchung ist eine spezielle Ultraschalluntersuchung, die es erlaubt, den Blutfluss und damit die Sauerstoffversorgung auf der mütterlichen und kindlichen Seite zu messen. Damit kann ein erhöhtes Gestoserisiko häufig bereits vor Auftreten der ersten Symptome erkannt werden und eine engmaschige Beobachtung eingeleitet werden
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